22.01.2021: Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Coronapandemie ist eine wesentliche Veränderung
zu den bisher geltenden Verordnungen für die Trauerfeiern und Urnen- bzw. Sargbeisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen der Freien Hansestadt Bremen bezüglich der Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten:
|| Ab dem 01.02.2021 sind medizinische Gesichtsmasken verpflichtend zu tragen.
Es sind nur noch OP-Masken, Masken der Standards „KN95/N95“ oder „FFP2-Masken“ zulässig.
Weiterhin zulässig sind maximal 100 Teilnehmende an Trauerfeiern unter freiem Himmel auf den kommunalen Friedhöfen der Stadtgemeinde Bremen. (sofern die Hygieneregeln – inkl. des Mindestabstands von 1,5 m – gewährleistet werden können.)
Für alle Trauerhallen gelten unterschiedliche Begrenzungen der Teilnehmenden-Anzahl:
Friedhof Osterholz Hauptkapelle - 25 Personen, Friedhof Osterholz Südkapelle - 16 Personen
Friedhof Riensberg - 20 Personen
Friedhof Walle - 25 Personen
Friedhof Huckelriede - 25 Personen
Friedhof Huchting - 20 Personen
Friedhof Hemelingen - 20 Personen
Friedhof Hastedt - 16 Personen
Friedhof Aumund - 9 Personen
Friedhof Buntentor - 13 Personen
Waldfriedhof Blumenthal - 9 Personen
Friedhof Woltmershausen - 24 Personen
– Siehe ev. auch HIER (Aktuelles zu Bestattungen Umweltbetrieb Bremen) oder fragen Sie uns einfach dazu –
Die Kontaktdaten der Teilnehmer*innen müssen von uns dokumentiert werden, damit die Nachvollziehung der Infektionskette durch die Behörden gewährleistet ist, sofern es während
einer Bestattung eine Ansteckung mit dem Virus gegeben haben sollte. Diese Daten werden ausschließlich auf Nachfrage der Behörden (Gesundheitsamt Bremen) ausgehändigt. Nach Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten vernichtet.
Es besteht eine besondere Gefahr für Menschen, die der Risikogruppe für schwere Verläufe bei Infektionen angehören, z. B. ältere und chronisch erkrankte Menschen.
Zum Schutz aller müssen folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
Das Tragen der Urne durch den/die Bestatter*in oder die Angehörigen ist momentan wegen der Gefahr der Infektionsübertragung nicht zugelassen.
Vorhandene Warteräume sind momentan grundsätzlich aus Vorsichtsgründen nicht geöffnet.
Die jeweilige Familie entscheidet, welche beiden Personen gemeinsam den Übergaberaum betreten. Der Abstand der zwei Trauernden, die jeweils gemeinsam in den Übergaberaum gehen müssen sich an das
Abstandsgebot halten. Sollten einzelne Personen vor Beginn der Urnenübergabe nicht im Außenbereich warten können, wird gemeinsam mit der Friedhofsleitung eine Lösung gefunden.
Friedhofsleitungen vor Ort sind auch weiterhin befugt, aus aktuellem Anlass ggfs. kurzfristig weitere notwendige Änderungen zu veranlassen.
Wir bieten aktuell auch Liveübertragungen von Beisetzungen und Trauerfeiern an.
UMWELTBETRIEB BREMEN (Aktuelle Regeln für Trauerfeiern in Friedhofskapellen und im Krematorium)
Trauer in Zeiten des Coronavirus (Buten und Binnen, 10 Mai 2020, Lina Brunnée )
Wie beeinflusst Corona die Trauer in diesen Zeiten? (Buten und Binnen, 11. Dez. 2020, Peter Gallasch)