Corona und Trauerfeiern – Stand Oktober 2022

Schutz vor Infektionen bei Trauerfeiern


Seit dem 2. April 2022 gelten in Bremen die Corona-Basisschutzregeln (bis zum 15.10.2022 verlängert)

Sollten Sie auf dem Weg zur Trauerfeier den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, gilt noch die Maskenpflicht. Auf der Trauerfeier ist das Tragen einer Mund-Nase Bedeckung nicht mehr verpflichtend.

 

Die aktuelle Bremer Corona-Verordnungen finden Sie HIER

 

Die bekannten Hygienetipps (Händewaschen, Abstand, Maske) sind allerdings weiterhin empfohlen.

Um andere zu schützen, sollten Menschen mit erkennbarer Erkrankung (Erkältungssymptomen wie Husten und Schnupfen oder Grippesymptomen) nicht an einer Trauerfeiern oder Beisetzung teilnehmen.

 

Es gibt bei Trauerfeiern keine Begrenzung der Teilnehmerzahl unter freiem Himmel.

In den Bremer Feierkapellen richtet sich die Anzahl der Gäste nach der Anzahl der Sitzplätze.
Sofern Angehörige sich durch eine Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden besser schützen möchten, sollte die Anzahl der Trauergäste in den Kapellen wie hier dargestellt reduziert werden:

Friedhof Osterholz Hauptkapelle - 40 Personen
Friedhof Osterholz Südkapelle - 16 Personen
Friedhof Riensberg - 20 Personen
Friedhof Walle - 30 Personen
Friedhof Huckelriede - 30 Personen
Friedhof Huchting - 20 Personen
Friedhof Hemelingen - 20 Personen
Friedhof Hastedt - 16 Personen
Friedhof Aumund - 9 Personen
Friedhof Buntentor - 13 Personen
Waldfriedhof Blumenthal - 9 Personen
Friedhof Woltmershausen - 24 Personen

 

Siehe auch Aktuelles zu Bestattungen vom Umweltbetrieb Bremen HIER oder fragen Sie uns einfach dazu