Ein Mensch ist gestorben, der Tod ist eingetreten ...

Formalitäten – benötigte Unterlagen

Wir erledigen zuverlässig die anfallenden Formalitäten, wenn ein Sterbefall eingetreten ist. 
Folgende Urkunden und Urteile (möglichst als Original) benötigen wir dafür:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis (oder Reisepass)
  • Versichertenkarte Krankenkasse
  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und das  rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Letzter Rentenbescheid – Rentenversicherungsnummer
  • Bestattungsvorsorgevertrag – wenn vorhanden
  • Versicherungspolicen – wenn vorhanden
  • Graburkunde – wenn vorhanden
  • Das Standesamt erstellt kostenfrei drei Sterbeurkunden. Die Urkunden müssen bei Abmeldungen und Anträgen bei verschiedenen Behörden vorgelegt werden

  • Bezüglich der Beantragung der Hinterbliebenenrente arbeiten wir mit ehrenamtlichen Berater*innen der Rentenversicherung zusammen.

Wenn Sie es wünschen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung von fehlenden Dokumenten oder übernehmen dies für Sie.


Verträge und digitaler Nachlass

Sehr wahrscheinlich sind auch einige Verträge, Abos und digitale Hinterlassenschaften zu kündigen und/oder aufzulösen. Machen Sie eine Liste, darauf könnten folgende Dinge stehen:

  • Mietvertrag mit Nebenkosten
  • Stromvertrag
  • Telefon/Internet
  • Geldinstitute
  • Abos Zeitungen/Zeitschriften
  • Online-Abonnements Zeitungen/Zeitschriften
  • Streaming-Abos (Spotify, Netflix etc.)
  • KFZ
  • GEZ, TV, Radio
  • Versicherungen
  • Mail- und andere Online-Accounts
  • Accounts in den sozialen Netzwerken
  • Webseiten/Blogs/Domains
  • ...
  • ...
  • Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Sie gehen auf die Erbinnen und Erben über.

  • Zum Umgang mit hinterlassenen Daten und Profilen im Internet und wie man zu Lebzeiten seinen digitalen Nachlass richtig regelt, hat die Verbraucherzentrale nützliche Informationen und Muster-Vollmachten eingestellt: Digitaler Nachlass: Letzter Wille zu gespeicherten Daten