„Es geht nicht, dass ich bleibe – mein Stern ruft mich“
Der Begriff „Sternenkind“ liegt dem tröstlichen Gedanke zugrunde, dass ein Neugeborenes „den Himmel erreicht hat, noch bevor es das Licht der Welt erblicken konnte.“ Es werden aber auch Kinder so genannt, die unter der Geburt oder kurz danach versterben.
Diese Bezeichnung wertschätzt die intensive Bindung der Eltern, die schon lang vor der Geburt begann, gegenüber ihrem viel zu früh verstorbenen Kind.
Eltern von Sternenkindern ist es eine große Hilfe, ihr Neugeborenes nach der Geburt einige Zeit zu begrüßen, es in den Armen zu halten und kennenzulernen. Sich dafür viel Zeit zu nehmen, können wir nur immer wieder sehr empfehlen. Dieser erste nahe Kontakt ist besonders wertvoll, auch wenn das meist erst im späteren Trauerprozess wahrgenommen wird.
Im Nachhinein kann es auch u. a. sehr wichtig sein, liebevolle Erinnerungsmomente in Form von Fotos von Ihrem Kind zu haben - oder ein Erinnerungsstück (zum Beispiel eine Haarlocke oder ein Fußabdruck). Konkrete Anregungen wie Erinnerungen geschaffen werden können finden Sie HIER »
Niemand kann besser die Gefühle eines Menschen nachvollziehen, als jemand, der das gleiche Schicksal erleben musste. Verschiedenen Vereine und Initiativen – überwiegend von Selbstbetroffenen gegründet – bieten Sterneneltern, Angehörigen und Interessierten ausführliche Informationen, Büchertipps, Videos, Erste-Hilfe-Päckchen und vieles mehr, was für Sie wichtig sein kann und Ihnen weiterhilft.
Wir empfehlen folgende Websites:
Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 dürfen Eltern ihr stillgeborenes Sternchen unabhängig vom Körpergewicht (also auch unter 500 Gramm), beurkunden und meist auch bestatten lassen. Die
Geburt kann beim Standesamt anzeigt werden und dem Kind wird damit offiziell eine Existenz gegeben.
Vielen Dank an Barbara und Mario Martin, die diese Änderung bewirkt haben.
Artikel aus der Süddeutschen Zeitung:
Rechtliches finden Sie auch auf der Website der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. (Aeternitas e.V.,)
Regelungen zum Mutterschutz finden Sie HIER (familienportal.de)